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Busfahrpläne

 

 

Busfahrplan Massen, gültig ab 01.09.2024

 

 

Busfahrplan Sallgast, gültig ab 01.09.2024

Folgende Baufahrpläne gelten für die Zeit der Straßensperrung in Sallgast:

552 Baufahrplan

558 Baufahrplan

599 Baufahrplan g

 

 

Bitte beachten:

Die Nichtfreigabe der Verbindungsstraße Sallgast <> Zürchel führt zur Weiterführung der aktuell gefahrenen Umleitung über Dollenchen. In der Folge werden die Haltestellen Sallgast Schule und Zürchel Gasthaus während der Bauzeit (voraussichtlich bis 19.10.2024) nicht bedient.

Die Grundschüler des Grundschulstandortes Sallgast müssen die Haltestelle Sallgast Am Schloss (heute heißt sie noch Sallgast Gemeindeverwaltung) nutzen. 

In Zürchel wird ersatzweise der Halt Zürchel Abzweig bedient. Das bedeutet, Schüler müssen dort teilweise die Bundesstraße queren. Im Haltestellen- und Kreuzungsbereich gilt dort aktuell eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h.

 

 

 

 

 

Die neuen Fahrplanflyer stehen auf der Internetseite

www.verkehrsmanagement-elbeelster.de

zum Download bereit.

 

 

 

Schülerbeförderung

Entsprechend § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) in Verbindung mit der Satzung des Landkreises Elbe-Elster zur Übernahme von Beförderungsleistungen beziehungsweise Bezuschussung von Schülerfahrtkosten für Schüler und Auszubildende organisiert das Schulverwaltungs- und Sportamt die Beförderung für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen oder erstattet anteilig die Fahrtkosten.

Auf der Internetseite des Landkreises Elbe-Elster finden Sie die Schülerbeförderungssatzung, gültig ab dem Schuljahr 2022/23.

 

 

Schulbusregeln